LILA hat geschrieben:ohhh man war die zulassung bei euch auch so problematisch?
die wollen das ich das motorrad vorfahre aber kurzkennzeichen bekomm ich auch nicht. die machen es sich einfach...
Leider halten die sich nur an geltende Gesetze,
§ 6 Abs. 8 FZV:
„Das Fahrzeug ist vor der Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.“
Entsprechend der Gesetzesbegründung entscheidet die Zulassungsbehörde wie die Identifizierung durchzuführen ist.
Und leider können die Beamtenschädel nicht mit ihren eigenen Gesetzen umgehen:
Ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung, Vorführung, Probefahrt, muß erteilt werden.
Es gibt außer dem Argument "nicht Verkehrssicher" keinen Grund dieses zu verweigern.
Und um die Verkehrssicherheit zu überprüfen sind die Stubenhocker erstens hochgradig Inkompetent,
und zweitens müßte das Fahrzeug dazu erstmal in deren Sichtbereich vorgeführt werden.
Die Kosten (ca 100Euronen) werden bei einer späteren Zulassung (meist innerhalb 3Monate) mit dem normalen Versicherungbeitrag verrechnet,
zumindest ist das bei meiner Versicherung so.
Außerdem könntest Du mit einem zugeteilten aber ungestempelten Nummernschild zur Zulassungsstelle fahren, sowohl zum An als auch zum Abmelden, das ist am Tag der An bzw Abmeldung erlaubt und dein Möpp ist auch versichert. Außgenommen hiervon sind Saison-Bleche, die dürfen nur innerhalb des auf dem Blech verewigten Zeitraumes (auch zur An und Abmeldung) im Öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.
Hintergrund dieser Vorführung/Besichtigung ist, das es theoretisch Möglich ist/wäre ein gestohlenes oder als Totalschaden verschrottetes Fahrzeug bzw ein Gestohlenes mit umfrisierter FG-Nummer von nem Verschrotteten wieder in den Verkehr zu bringen und dadurch zu legalisieren, wobei ich bezweifel das ein Stubenhocker ein umfrisiertes Fahrzeug überhaupt erkennen könnte,
Olli