Der kleine aber feine Unterschied,
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
Mit der nationalen Vorschrift ist das gemeint was hinlänglich als ABE bekannt war/ist und nur innerhalb Deutschlands Zulassungsrechtlich gültig ist.
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Und das betrifft alle Mopeten die per EG-Richtlinien in Deutschland, und in Resteuropa, zugelassen werden können.
Laut den COC-Papieren ist unser Möpp, sowohl GT als auch GV mit ner EC-Typ-Zulassung versehen die in allen zur EG gehörenden Ländern anerkannt wird.
Somit kannst und darfst Du alles machen/dranbasteln was EU-Typ-genehmigt ist/wird, aber alles was nach der alten ABE-Zulassung dran/geändert durfte ist an diesen Mopeten TABU, also Verboten.
Es klingt verrückt, aber es ist tatsächlich so das es Zulassungsrechtlich zwei Parallel-Welten zur Zeit in Deutschland (und vielen EU-Ländern) gibt,
einmal altes nationales ABE-Recht und einmal EU-Recht.
Olli