Ach, das stand ja schon weiter oben. Ist mir beim Querlesen des Freds nicht energisch genug ins Auge gesprungen.
Ich denk' mal laut: Eine 125er zu drosseln, macht(e) hierzulande nur dann Sinn, wenn sie anschließend maximal 80 km/h rennt. Dann war sie für 16-Jährige nutzbar. Dass gedrosselt wurde, muss logischerweise in die Papiere eingetragen werden. Soweit, so gut. Wird später entdrosselt, z.B. wegen eines Verkaufs, muss das logischerweise wieder dokumentiert werden. Womit? Mit entsprechenden Papieren, selbstmurmelnd. Wer kann einem sowas sagen? Die Zulassungsstelle ... Denkmodus aus.
Frage: Fährt deine Maschine deutlich schneller als 80 km/h? Wenn ja, dürfte die Drosselung entfernt worden sein. Wie die ausgesehen haben könnte, könnte
zu entnehmen sein. Der Suchbegriff
bringt ergänzende Infos.
Zweite Frage: Wann wurde die Maschine entdrosselt? Und von wem? Dieses Datum vergleich' mal mit dem Datum, das deine Zulassungsbescheinigungen ziert, wann sie also von der Behörde erstellt wurden.
Dritte Frage: Wer muss die Dokumentation veranlassen? Na, der Verkäufer, insbesondere dann, wenn er dir diese Eigenschaft zugesichert hat. Ein ungedrosseltes Mopped mit gedrosselten Papieren zu verkaufen, und den Behördenkram dem Kunden überlassen, ist nicht. Außer, du wurdest darauf hingewiesen.
Wenn deine Maschine als ungedrosselt verkauft wurde, müssen die Papiere auch entsprechendes aussagen. Also wie du schon sagtest, 10,9 KW. Was ich jetzt nicht sagen kann, ist, ob die Maschine ursprünglich für den deutschen Markt gedacht war. Trotz aller EU-Harmonisierungen: Ich kann nicht sagen, ob überall die gleichen Voraussetzungen für die Zulassung motorbetriebener Kraftfahrzeuge wie in Deutschland gelten. Du kannst vielleicht anhand der Fahrgestellnummer in etwa rauskriegen, für welches Land sie gedacht war. Irgendwo in den Tiefen dieses Forums gibt's zwei Links. Danach weißt du - hoffentlich - mehr.