Hallo,
ich dachte bisher eine "Reifenfabrikatsbindung" ist eine Bindung an einen vorgegebenen Reifen eines gewissen Herstellers.
Ich meine, dass es früher noch Gang und Gebe war Maschinen nur mit bestimmten Reifen legal fahren zu dürfen.
Heutzutage ist dies aber nicht mehr der Fall, weshalb mein Eintrag bei Feld 22, welche eben diese veraltete Reifenfabrikatsbindung betrifft eigentlich unnötig bzw verwirrend ist. (Oder irre ich mich da?)
Soweit ich weiß muss man heute selbst beweisen können, dass an den montierten Reifen auf seiner Maschine fahren darf, indem man eine Reifenfreigabe vorzeigt.
Wenn ich nun also in eine Kontrolle gerate wird auch ein Polizist, der vielleicht wenig Ahnung von Motorradreifen hat eben wegen diesem Eintrag noch einmal nachhaken und mich darauf ansprechen.
Da ich diese Eintragung also anscheinend nicht entfernt bekomme, muss ich wohl nach einem Reifen suchen, der für die XRX freigegeben wurde, um somit ein Dokument zu haben, welches ich im Zweifelsfall vorzeigen kann.
Die Vee Rubber sind im Moment auch drauf, aber ich suche Reifen, die im Gelände mehr Grip haben, da die Vee Rubber doch sehr schnell durchdrehen.
Von der XRX besitze ich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, diese graue Bescheinigung und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2, welche aber als ungültig abgestempelt wurde.
Ich werde demnächst mal zu einem Reifenhändler gehen und genau nachfragen.
Falls ich hier irgendetwas falsch verstanden habe, dann korrigiert mich bitte.
MfG