Gegen stramme Behauptungen setze ich mal
.
Eine Stahlflexbremsleitung mag zweifellos Auswirkungen auf die Sicherheit haben, ist jedoch in der Regel - sieht man mal von der erforderlichen Länge und den Anschlüssen ab - nicht fahrzeugspezifisch oder verändert die Fahreigenschaften eines Fahrzeugs. Die Bremse bremst weiter wie bisher. Damit niemand auf die Idee kommt, anstelle eines Bremsschlauchs einen Gartenschlauch dranzubasteln (ginge ja theoretisch auch), werden Schläuche geprüft. Dann gibt's eine Prüfziffer, eine Aussage zum Maximaldruck und ab einer bestimmten Größe in Bezug auf den Leitungsquerschnitt darf sich der Schlauch dann Bremsschlauch nennen und gut ist. Fahrzeugspezifisch ist da garnichts.
Wohlgemerkt: Es geht hier nur um die Eintragungs
pflicht, nicht um die -möglichkeit. Kann mir auch einen Tempotaschentuchhalter eintragen lassen, wenn ich's unbedingt will.
Greets
Lucky