Wenn du auf die ABE abstellst, dürfen TÜV und/oder Dekra dir den Lenker auf dieser Grundlage auch nicht eintragen. Möglich bleibt aber die Eintragung im Wege der Einzelabnahme. Die Prüfkriterien erscheinen auf den ersten Blick einfach: Griffhöhe nicht mehr als 500 mm über der Sitzfläche und kein Kontakt zum Tank bei Volleinschlag.
Zu beachten ist allerdings, dass in den ABE auch auf die materielle Qualität des Zubehörteils abgestellt wird. Also Rohrwandstärke, Material u.a. Es kann also sein, dass der Prüfer einen entsprechenden Nachweis von dir verlangt. Vielleicht lässt er sich in diesem Punkt auf das in der jeweiligen ABE festgestellte Prüfergebnis ein, da es universell ist und an einem anderen Motorrad als in der ABE genannt nicht zu anderen Ergebnissen führt, müssen muss er das jedoch nicht.
Die Frage, die du dem Prüfer stellen musst, ist nicht, ob er auf der Grundlage einer nicht für die GT 125 erteilten ABE eine Eintragung vornimmt, sondern, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um diesen Lenker für deine GT 125 zugelassen zu bekommen. Dann kannst du eine Kosten-Nutzen-Abwägung vornehmen.
Wer richtig fragt, erhält auch richtig Auskunft
Dass es nicht ganz unmöglich ist, der GT 125 ein anderes Outfit zu verpassen, kannst du
sehen. Frag'doch dort mal nach den erforderlichen Modalitäten oder bereits vorhandenen Gutachten