Im Prinzip ja, sofern die Sicht dadurch nicht eingeschränkt ist. Das musst du allerdings durch ein Gutachten belegen können. Also entweder mit einer ABE (bezweifel ich bei der Chinesenware), oder im Wege der Einzelabnahme plus Eintragung in die Papiere. Da es schwarze Scheiben grundsätzlich nicht ab Werk gibt, wird ein Prüfer auf jeden Fall nach Unterlagen fragen. Fährst du damit nur außerhalb öffentlicher Straßen, ist es wurst, was du siehst oder nicht siehst oder ob du 'ne ABE hast oder nicht.
kann man sich da nicht auf den "Exotenbonus" rausreden? Zumal da an meiner N (2010 - 2012er Modell) die über dem Scheinwerfer vorhandene Minischeibe tatsächlich original schon schwarz ist ?
Klar kann man den Versuch unternehmen. Das Entscheidende ist jedoch nicht, ob man das kann, sondern wie groß die Erfolgsaussichten sind. Mit einem Prüfer, der null Ermessensspielraum hat (genau den hat er nämlich) ist das Diskutieren darüber ähnlich erfolgreich, wie den Papst davon zu überzeugen, evangelisch zu werden. Eine Minischeibe ist nicht als Vergleich heranziehbar, weil man durch die kaum durchgucken wird. Wahrend der Fahrt. Die könnte also auch rosa sein und geriffelt.
da haste Recht, durchgucken is da wirklich nicht drin, bei der N wie ich sie habe. Es ist eher ne Art Spoiler Zwischen Scheinwerfer und den Instrumenten.
Kennt jemand nen günstigen online shop oder so etwas für die Scheiben z.b. von PUIG? Bei Louis gibt es die für ~50 Euro leider nur nicht für die Hyosung..
Muss vor dem TÜV Besuch mir dann doch ne neue Scheibe zulegen...
. Ist aber noch nicht beim deutschen Importeur angekommen. Man kann sich ja mal mit ihm in Verbindung setzen. Vielleicht weiß man dort bereits, wann mit dem Equipment für das 2013er Modell zu rechnen sein könnte.
Oder man kombiniert den Kauf mit einem Spanienurlaub ...