Re: Kettenschutz für alle GT-Modelle
von redflash » Fr 27. Feb 2009, 21:47
Tja, was sollst Du davon halten, steht doch ganz klar im Gesetz was Garantie/Gewährleistung betrifft.
" Binnen der ersten 6Monate geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel von Beginn an bestanden hat, nach dieser Frist mußt Du nachweisen das der Mangel von Beginn an bestanden hat."
Jetzt kommt es darauf an wann der Mangel gemeldet wurde, vor oder nach der 6Monats-Frist, denn der Mangel gilt erst dann als Mangel wenn Du ihn bei dem Hersteller/Händler nachweislich (schriftlich) gemeldet hast.
Jetzt frag deinen Händler mal ob er einwandfrei Nachweisen kann ob der Kettenschutz fehlerfrei angeschraubt war, er fällt nämlich nicht unter die Kategorie "Verschleißteile", für die du im Zweifelsfall nachweisen mußt.
Er wird es nicht können, er kann es nur vermuten, und das reicht nicht als Nachweis. Wie schon mal angesprochen hatte meiner sich auch verselbsständigt, und der Dealer hat ihn ohne murren sofort gegen ein Neuteil ersetzt, eben weil er´s nicht nachweisen kann.
Setz ihn schriftlich in Kenntnis das Du drauf bestehst, und setz ihn ne Frist von 14Tagen, dann mal weiter sehen.
Olli
zur Zeit Presi vom Hyosung-Owners-Club
leg Dir dein Mopped auf´n Huf, und du weißt ob du ne schwere Maschine fährst