Standlicht




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Re: Standlicht

Beitragvon guido » Mo 5. Jan 2009, 22:45

ich bin mal in der fahrschule ne kawasaki er 500 oder sowas gefahren, die hatte auch echtes standlicht.

meine sumo hat auch ne standlicht-funktion, die lässt sich extra am zündschalter einstellen.
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Re: Standlicht

Beitragvon GT Fan » Di 6. Jan 2009, 11:23

Vielelicht kommt das ja dann mit den neuen Modellen auch irgendwann. Lassen wir uns mal überraschen, was dieses Jahr so aus Korea kommt. :)
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Re: Standlicht

Beitragvon redflash » Di 6. Jan 2009, 12:21

Hab mir mal die Mühe gemacht an den Gesetzestext zu kommen,

StVO § 17 Beleuchtung in der Fassung vom 07.12.2007 gültig ab 01.01.2008

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Das hilft uns nicht wirklich weiter, und unter Punkt (4) gefällt mir der letzte Satz gar nicht, sagt er doch aus das wenn wir unser Möppi unbeleuchtet unter der Laterne stehen lassen und es zu einem Schadensfall kommt wir in jedem Fall die Schuldigen sind weil unser Möppi da gar nicht stehen durfte, egal ob mit oder ohne Stand/Parklicht. Und auf dem Gehweg darf unser Möppi egal ob Tags oder Nachts auch nicht stehen, also wohin mit dem edlen Verkehrssünder der immerzu eigendlich immer da steht wo er nicht hingehört :oops: ,

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Re: Standlicht

Beitragvon GT Fan » Mi 7. Jan 2009, 09:05

Eine Antwort dürfte auch eher die StVZO geben als die StVO. Hier mal ein zum nichtamtlichen Inhalt. Besonders interessant sind hier die §§ 49a und 51c. Hier steht aber nichts von einer Pflicht für Parkleuchten an Fahrzeugen.
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Re: Standlicht

Beitragvon Peterle » Mi 7. Jan 2009, 09:44

Nur mal zur Erinnerung,die Anfrage ist ja: Wie das Standlicht
angeht und nicht um das Parklicht,wie schon gesagt geht es bei
meiner GT125RTTC an wenn ich die Zündung anmache, das Fahrlicht bzw.
das Abblendlicht kann ich dann dazuschalten.

Peter
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Re: Standlicht

Beitragvon redflash » Mi 7. Jan 2009, 10:22

@ Peter

Standlicht ist dann wenn es im Stand leuchten kann,
und das kann es definitiv bei den 650er Modellen nicht,
dazu muß der Motor in Betrieb sein/genommen werden,
warum auch immer entzieht sich meiner Kenntnis :oops: ,
bin doch auch nur ein kleiner (dummer ;) ) GT "R" Fahrer :oops:

Olli

Schande über mein Haupt, muß mich verbessern, bei meiner gibbet doch gar kein Standlicht und/oder Parklichtbirnchen, dann kann da auch nichts an Standlicht bei sich drehendem Motor leuchten, das ist dann immer gleich das Fahrlicht, im Volksmund auch Abblendlicht genannt. Das wird automatisch von der Black-Box, die auch die Zündanlage steuert, dazugeschaltet. Meine GT "R" kann nicht ohne Licht fahren.

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Re: Standlicht

Beitragvon GT Fan » Fr 9. Jan 2009, 10:19

Ich habe auch ein Video gefunden, wo eindeutig zu sehen ist, das es auch Hyosung mit Standlicht gibt. Achtet mal drauf, wenn der Herr die Zündung seiner Hyosung GT 250 R mit lecker Auspuff einschaltet...

http://de.youtube.com/watch?v=3DpzAkTfOfs
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Re: Standlicht

Beitragvon El Pico » Sa 21. Mär 2009, 16:14

Na gut, lange Rede kleines Hirn,

Die Standlichtfunktion sollte über den Seitenständerschalter mit geschaltet werden, da dann das Parklicht aus geht wenn die HYO in Fahrt geht und die Schaltung während der Fahrt dann keinen Strom aufnehmen kann. Kombiniert mit einem Dämmerschalter wäre die Parkfunktion mit zwei LED´s (vorne weis und hinten rot) und einem Dämmer- und einem Ausschalter + Sicherung zu realen. :lol:

Würde ich zumindest so machen. Als Idee nicht mal so verkehrt. Wennste nähmlich dein Möpp wo abstellst, wo bei späterer Rückkehr im dunkeln eine dumme Situations- Ecke sein kann, ist die Parkleuchte bereits automatisch an. :idea:

Mal so in den Raum geworfen wär das was zum Futtern! :thumbu:

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Re: Standlicht

Beitragvon redflash » Sa 21. Mär 2009, 17:28

GT Fan hat geschrieben:Ich habe auch ein Video gefunden, wo eindeutig zu sehen ist, das es auch Hyosung mit Standlicht gibt. Achtet mal drauf, wenn der Herr die Zündung seiner Hyosung GT 250 R mit lecker Auspuff einschaltet...

http://de.youtube.com/watch?v=3DpzAkTfOfs


Sorry Christian, das ist nur das hintere Teelicht.
Das funzt bei unseren genau so.
Abba Voooorn nicht, da mangelt noch :roll: ,

Vielleicht is El Pico´s Gedankengang der Lösung sehr nahe,
muß mal bei Gelegenheit meinen Gehirnschmalz in Wallung bringen ;) ,
im Moment ist Wetter zum Denken viel zu Schön, da muß ich mal lieber ausreiten mit der GT,
meinen Seelenfrieden finden :lol: ,
klingt gut die letzten Worte, gelle ;) ,

Olli
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Re: Standlicht

Beitragvon Peterle » Sa 21. Mär 2009, 17:51

:D Hey ,bei meiner funzt das nicht nur hinten sondern auch
vorn ,Olli,kann ich Dir beim Zollenspieker vorführen wenn
wir da erscheinen also bis denne :P :P
Gruß Peter
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