tatsächliche probleme während garantie ?




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tatsächliche probleme während garantie ?

Beitragvon lantos » Do 26. Nov 2009, 18:33

anschlussfrage: da es ja die vergaser gt s nur noch mit tageszulassung 12/08 ( danke an den chef ) mit event reduzierter garantie gibt:

welche probleme hattet ihr tatsächlich mit dem mopped während der garantiezeit ( bitte nicht solche sachen wie der soziussitz quietscht )? danke.

extra frage an den chef: es gibt zur zeit ja noch vieeele "neue" vergasser moppeds. würdest du sofort kaufen wählen oder dich gelöst bis zum frühjahr zurücklehnen ?

( ich glaube mich zu erinnern als ich die hyo 650 das erste mal gesehen habe hatte sie ganz neu und aktuell gekostet. )
lantos
 

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Re: tatsächliche probleme während garantie ?

Beitragvon GT Fan » Fr 27. Nov 2009, 19:53

Ich würde aktuell wohl eher zu den Einspritzern greifen, aber ich stehe allgemein mehr auf neue Sachen... Daher bin ich also eher der falsche Ansprechpartner für diese "Glaubensfrage" ;)

Vielleicht kann man ja auch mit der Werkstatt aushandeln, dass man dir dort die 24 Monate Garantie von der Werkstatt gibt. Es gibt Händler die solche Garantien anbieten.
GT Fan
 

Re: tatsächliche probleme während garantie ?

Beitragvon redflash » Sa 28. Nov 2009, 04:05

Bezüglich Garantie bei den Vergaser-Tageszulassungen,
Zitat aus der Auto-Bild vom 08.05.2006
Die Angebote in Zeitungen und im Internet machen sie uns schmackhaft: Tageszulassungen oder Jahreswagen. Schnäppchen für Autokäufer, die nicht als erste im Fahrzeugbrief stehen müssen. Doch was ist mit Garantie und Gewährleistung, wenn sich das Sonderangebot als Montagsauto entpuppt?

Im Prinzip ganz einfach: Jahreswagen sind normale Gebrauchte. Und als Privatmann kann der Werksangehörige jede Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Der Käufer geht aber nicht ganz leer aus. Die Hersteller-Garantie, meist zwei Jahre, läuft weiter. Sie beginnt am Tag der Erstzulassung, bleibt also noch ein Jahr übrig.

Gleiches gilt beim Kauf des Autos von einem Jahreswagen-Händler – die restliche Hersteller-Garantie gilt weiter. Darüber hinaus ist der Händler per Gesetz gezwungen, dem Kunden zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Die kann er aber auf ein Jahr beschränken (§ 475 Abs. 2 BGB).
Gewährleistung bietet mehr Sicherheit
Wichtig wird die Händler-Gewährleistung, wenn der Jahreswagen bereits ein Dreivierteljahr unverkauft auf dem Hof stand. Die Hersteller-Garantie ist so gut wie abgelaufen, die Händlergewährleistung bietet zusätzliche Sicherheit über die Herstellergarantie hinaus.

Mit einem Haken: Bei der Gewährleistung gilt nach der Hälfte der Laufzeit eine sogenannte Beweislastumkehr. Heißt bei einem Jahr Gewährleistung: Im ersten halben Jahr muß der Händler das Auto auf jeden Fall reparieren. Es sei denn, er kann dem Käufer beweisen, daß der am Fehler schuld ist. Im zweiten halben Jahr geht es umgekehrt. Der Käufer muß dem Händler beweisen, daß der Fehler schon beim Kauf vorlag. Kann er das nicht, muß er die Reparatur selbst zahlen.

Genau das gleiche gilt bei Tageszulassungen: Herstellergarantie läuft vom Tag der ersten Zulassung, der Händler muß zwei Jahre Gewährleistung geben ($ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Mit einem Unterschied: Er kann die Gewährleistung nicht auf ein Jahr verkürzen. Denn Tageszulassungen gelten im ersten Jahr nach Erstzulassung als fabrikneu, wenn sie nicht durch ein anderes Modell ersetzt wurden (BGH VIII ZR 109/04 und Az. VIII ZR 227/02).
Das sagt der Anwalt
Rolf-Peter Rocke, AUTO BILD-Rechtsexperte: Beim Kauf von Jahreswagen oder Tageszulassungen sind folgende Grundregeln zu beachten: • Den Status im Vertrag mit dem Tag der Erstzulassung bestätigen lassen. Sollte sich herausstellen, daß der Händler den Käufer übers Ohr gehauen hat, kann der Käufer leichter eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen (ehemals: Wandlung, § 437 BGB).

• Beim Kauf eines Jahreswagens unbedingt auf die Stempel im Serviceheft achten. Wurde eine Inspektion nicht bei einem Vertragshändler durchgeführt, erlischt die Herstellergarantie. Das gilt genauso, wenn bei einem Jahreswagen ein Ölwechsel nicht in der Vertragswerkstatt vollzogen wurde.

• Weitere Folge: Nach Ablauf von Garantie oder Gewährleistung stellen sich Autohersteller in Sachen Kulanz meist stur. Grund: Die Kulanzvorschriften sind in der Regel eine Fortsetzung der Garantie-Bedingungen. Deshalb beteiligt sich der Hersteller nicht an den Reparaturkosten, wenn Stempel von Fremdwerkstätten im Wartungsheft sind oder gar komplett fehlen.


Analog gilt das auch für Motorräder, da wird kein Unterschied gemacht.
Unterm Strich bedeutet es das Du keine Hersteller-Garantie ab 01.01.2010 mehr auf dem Moped hast, lediglich die Händler-Gewährleistung greift dann noch.
Aber bisher war und ist MSA auch über die Garantie-Zeit sehr Kulant, davon zeugen einige die mal das ein oder andere Problemchen mit ihrem Möpp nach der Garantie bekommen haben. Mir hat MSA nach 18Monaten ne nagelneue hintere Bremspumpe spendiert, ohne auch nur eine einzige Frage zu stellen, das ist sonst nicht üblich, schon gar nicht bei den anderen Herstellern.

Ob es nun eine Vergaser oder Injektion wird ist zu 99% ne Glaubensfrage (tolles Wort, Christian ;) ). Wenn Du später Vieles am Möpp Wartungstechnisch selbst in die Hand nehmen kannst und willst ist die Vergaser wahrscheinlich die bessere Wahl. Da kann noch mit handwerklichem Geschick inklusive Gemischaufbereitung und Zündung alles selbst kostengünstig eingestellt und gewartet werden. Bei der Einspritzer darfst Du dem Schrauber dein Mopped und deine Brieftasche vertrauensvoll überreichen, da geht nicht mehr viel mit selber Schrauben,

Olli
zur Zeit Presi vom Hyosung-Owners-Club
leg Dir dein Mopped auf´n Huf, und du weißt ob du ne schwere Maschine fährst :sch_lol1:
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