Garantieanspruch wegen Batterie




Wie mach ich was? Wo bekomme ich was?

Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon Timnehgrauer » Mo 4. Mär 2013, 17:20

Hallo Leute :)

Vorgestellt habe ich mich bereits und die Suchfunktion habe ich auch schon fleißig gequält, aber bin leider nur auf wenig hilfreiches gestoßen.
Heute morgen hab ich meine warm und trocken gelagerte Batterie aufgeladen und wollte meine Maschine heute fit für die warmen Tage machen aber als ich sie eingebaut habe war die Batterie zu schwach um zu Starten. Außer ein paar blinkenden Lichtern war da nichts.
Beim anschließenden Fremdstarten sprang sie aber sofort an und schnurrte wie ein Kätzchen :thumbu:
Mein Verdacht war natürlich eine kaputte Batterie, was mir mein Händler auch bestätigte. Was mich jedoch stutzig gemacht hat: Er sagte zu mir, dass ich nur eine original Hyosung Batterie verwenden sollte, weil sonst die komplette Garantie am gesamten Fahrzeug erlöschen würde!
Stimmt das??

Soll das etwa heißen dass ich zum Beispiel keine Batterie von Marken wie zum Beispiel Yuasa einbauen darf? Irgendwie kann ich das nicht so richtig glauben..
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von Anzeige » Mo 4. Mär 2013, 17:20

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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon Griff » Mo 4. Mär 2013, 17:44

..Hallo,

bin mal auf die Expertenmeinung gespannt, aber ich habe selten so einen Sch... gehört. Was hast Du denn für einen Händler ?
Aber bitte, ich bin gespannt wer die Frage rechtlich korrekt beantworten kann :wall:

VG
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon lucky cruiser » Mo 4. Mär 2013, 20:35

So ganz unrecht hat der Händler nicht. Sensibles Thema das. Und man sollte den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen. Ist nämlich nicht ein und dasselbe.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist (mindestens ein halbes Jahr, je nach Hersteller auch länger) wird bei jedem an einem Fahrzeug auftretenden Mangel prinzipiell davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an da war. Es spielt keine Rolle, ob er das tatsächlich war. Man geht einfach davon aus, weil man muss und gut ist. Die Fertigungsqualität heutzutage lässt einen derartigen Anspruch des Käufers an ein motorisiertes Fortbewegungsmittel zu. In diesem Zeitfenster gewährleistet der Verkäufer dem Kunden die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs und steht dafür ein; der Käufer muss praktisch nur mit dem Finger auf den Mangel zeigen.

Damit das funktioniert, gibt's ein paar Voraussetzungen. Zum einen, es muss sich a) ganz klar um einen Mangel handeln, nicht um die Folge von Verschleiß und b) zum anderen, das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt des Mangels auch in dem technischen Zustand befinden, den es zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Übergabe an den Käufer hatte. Und dazu zählt auch der O-Akku.

Der, der etwas gewährleistet, darf entscheiden, wie der Mangel beseitigt wird. Wer zahlt, schafft an, sagt der Bayer treffend kurz. Der Gewährleister darf daher auch prüfen, ob der an ihn herangetragene Anspruch des Käufers zu Recht besteht, also auch, ob der aufgetretene Mangel nicht etwa mglw. aufgrund einer von ihm vorgenommenen baulichen Veränderung am Fahrzeug entstanden sein könnte. Hier beginnt das Spiel. Die Reduzierung baulicher Veränderungen am Mopped auf Null innerhalb der Gewährleistungszeit plus bestimmungsgemäßer Gebrauch plus vorschriftengemäße Wartung reduzieren die Widerstandskraft des Gewährleisters regelmäßig auch auf Null. Und so blöd sich das anhört: Der Austausch eines Akkus gegen einen nicht von Hyosung bestimmten ist eine bauliche Veränderung. Punkt.

Die Garantie wird umgangssprachlich mit der Gewährleistung gleichgesetzt. Zu Unrecht. Der Anspruch aus Garantie ist schwächer als der aus Gewährleistung. Hier ist der Käufer in der Beweislast. Es wird nicht mehr davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an da war, der Käufer muss es beweisen. Also gilt auch in der Garantie: Ersatz des O-Akkus von KYMCO gegen einen anderen, egal, wie gut oder viel besser der auch sein mag, ist prinzipiell anspruchtötend.

Zum Akku selbst: Die Gewährleistungszeit beim Akku ist erheblich kürzer als beim Restfahrzeug. Das hat vor allem technische Gründe. So'n Akku geht nun mal schneller kaputt und ist ziemlich empfindlich. Der Verkäufer kann nicht für alles gradestehen. Sollte der Verkäufer dir einen neuen Akku spendieren, nimm ihn einfach an. So schlecht ist er nicht und - bezüglich des zum Starten benötigten Stroms - eine YUASA brauchst du bei der Hyo bestenfalls aus Gewichtsgründen, sonst nicht wirklich. Bezüglich des Gewichts macht eine LiFePo-Zellenkosntruktion erheblich mehr Sinn. Was auch immer du dir nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie reinpflanzt, kannst du aber immer noch entscheiden, wenn's soweit ist ;)
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon Timnehgrauer » Mo 4. Mär 2013, 22:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort Luckycruiser! :)
Hätte mir der Händler einfach einen Austausch der Batterie angeboten wäre ich sicher darauf eingegangen, dieser wollte aber 75€ von mir für die Batterie. Ich komme bei anderen Anbietern aber deutlich günstiger weg und bezweifle, dass die Originalbatterie so einen großen Unterschied macht. Und wie gesagt, eine Batterie ist ja ein Verschleissteil, gewechselt werden muss sie eh regelmäßig.
Aber im Falle eines Schadens muss der Händler doch auch beweisen, dass an dem Schaden die "falsche" Batterie schuld ist oder? :gruebel:

Ich habe noch ein Jahr Herstellergarantie, ob sichs da noch lohnt in die Originalbatterie zu investieren, für den Preis krieg ich ja fast 2 Batterien eines anderen Anbieters, zum Beispiel Delo oder Saito.
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon lucky cruiser » Mo 4. Mär 2013, 22:45

Timnehgrauer hat geschrieben:Vielen Dank für die ausführliche Antwort Luckycruiser! :)
Hätte mir der Händler einfach einen Austausch der Batterie angeboten wäre ich sicher darauf eingegangen, dieser wollte aber 75€ von mir für die Batterie. Ich komme bei anderen Anbietern aber deutlich günstiger weg und bezweifle, dass die Originalbatterie so einen großen Unterschied macht. Und wie gesagt, eine Batterie ist ja ein Verschleissteil, gewechselt werden muss sie eh regelmäßig.
Aber im Falle eines Schadens muss der Händler doch auch beweisen, dass an dem Schaden die "falsche" Batterie schuld ist oder? :gruebel:

Ich habe noch ein Jahr Herstellergarantie, ob sichs da noch lohnt in die Originalbatterie zu investieren, für den Preis krieg ich ja fast 2 Batterien eines anderen Anbieters, zum Beispiel Delo oder Saito.
Wie erwähnt, gelten für Akkus - nicht nur für Moppedakkus, nebenbei - andere Gewährleistungsfristen. Meistens so um die sechs Wochen. Du kannst dir das KYMCO-Teil auch besorgen. Nebenbei kannst du sehen, was der KYMCO-Block im Handel so kostet, 75 Euros sind ein echtes Schnäppchen, aber auch, welche Alternativen angeboten werden. Nebenbei: Habe mir grade die in der Bucht geordert. Für einen Fuffy. Allerdings für mein Zweitmopped. Ist ein Experiment.

Natürlich ist ein Akku ein Verschleißteil. Natürlich wirst du mit einem Alternativakku unter normalen Umständen keine unangenehmen Überraschungen hinsichtlich der Fahrzeugtechnik erleben. Was ich oben schrob, ist das Grundsätzliche, auf das man sich fallen lässt, wenn es hart auf hart kommt. Und nein, der Händler muss dir nichts beweisen, du aber ihm. Warum? Du willst was von ihm, nicht umgekehrt. Und wenn er dir deine "Story" nicht glaubt, gehst du ins Gefecht, nicht er. Das ist der Punkt. Wenn du dir also aus verständlichen Gründen einen anderen als den KYMCO-Akku besorgst und ihn auch nicht von deinem Händler beziehst, sei auch aus diesem Grund ganz besonders sorgfältig bei der Auswahl und beim Anschluss an die Fahrzeugperipherie.

Gut gemeinter Rat für den Fall der Fälle.
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon Timnehgrauer » Mo 4. Mär 2013, 23:03

Du hast schon recht, werde mir wohl oder übel den Originalakku besorgen. Hoffentlich hält die dann etwas länger :mrgreen:
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon AGFA » Di 5. Mär 2013, 15:19

Sehe kein Problem den gleichen Batterie-Typ eines anderen Herstellers zu verwenden. Selbst über den Importeur kann ein Vergleichstyp bezogen werden.
Nur wenn der Akku über Gewährleistung abgerechnet wird muß wieder ein Original-Akku eingebaut werden, sonst bleibt der Händler auf den Kosten sitzen.

Grüße
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon snowman » Do 7. Mär 2013, 00:19

Hmh hmh hmh,

die Garantie ist natürlich besser als die Gewährleistung, und bewiesen werden muss da nix. Weiterhin kann die Garantie bei jedem Händler in Anspruch genommen werden, die Gewährleistung nur beim Verkäufer.

Eine Garantie ist also vorzuziehen, wenn vorhanden.

Die Gewährleistung beträgt bei Käufen bei gerwerblichen Händlern 2 Jahre, das ist so gesetzlich festgelegt.

Und wie etwas beseitigt / ausgebessert / getauscht wird, liegt nicht beim Verkäufer, sondern beim Käufer. Es sei denn der Käufer verlangt etwas unverhältnismäßiges.

Gruß Snowman

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Re: Garantieanspruch wegen Batterie

Beitragvon lucky cruiser » Do 7. Mär 2013, 07:07

Mir ging es darum, die Beweislastumkehr darzustellen, die es im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monate gibt, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war. Allerdings habe ich - insofern Asche auf mein Haupt - den Zeitraum der Beweislastumkehr gedanklich mit dem der Gewährleistung gleichgesetzt, sie quasi mit Ablauf der sechs Monate enden lassen und den daran anschließenden Zeitraum als Garantiezeit betrachtet. Das wäre prinzipiell nicht schlimm, geht es um den Mängelhaftungszeitraum als solchen. Mein Fehler war jedoch, den an den Zeitraum der Beweislastumkehr anschließenden Zeitraum als "Garantie"-Zeitraum zu bezeichnen. Das ist so nicht richtig, insofern bin ich dankbar für deine Richtigstellung. Zur Strafe lerne ich jetzt folgenden auswendig :oops:

Eine Garantie - und jetzt meine ich sie wirklich - ist sicher eine feine Sache, wenn man sie hat. Hyo-MSA gewährt sie beispielsweise nicht. Sie pauschal als "besser" als die Gewährleistung hinzustellen, ist jedoch trügerisch. Oft verbirgt sich hinter den Versprechungen nur heiße Luft. Führe als Beispiel die "Mobilitätsgarantie" an, die ich mal - zwangsweise - im Dosenurlaub testen durfte. Die einzige Leistung, die erbracht wurde, war, mir einen Menschen vom ADAC zu schicken, der offenbar sämtliche Nachschulungen der letzten 10 Jahre verpasst hat. Das hätte ich auch selbst hinbekommen.
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