So ganz unrecht hat der Händler nicht. Sensibles Thema das. Und man sollte den Unterschied zwischen
Garantie und
Gewährleistung kennen. Ist nämlich nicht ein und dasselbe.
Innerhalb der
Gewährleistungsfrist (mindestens ein halbes Jahr, je nach Hersteller auch länger) wird bei jedem an einem Fahrzeug auftretenden Mangel prinzipiell davon ausgegangen, dass der Mangel
von Anfang an da war. Es spielt keine Rolle, ob er das tatsächlich war. Man geht einfach davon aus, weil man muss und gut ist. Die Fertigungsqualität heutzutage lässt einen derartigen Anspruch des Käufers an ein motorisiertes Fortbewegungsmittel zu. In diesem Zeitfenster
gewährleistet der Verkäufer dem Kunden die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs und steht dafür ein; der Käufer muss praktisch nur mit dem Finger auf den Mangel zeigen.
Damit das funktioniert, gibt's ein paar Voraussetzungen. Zum einen, es muss sich a) ganz klar um einen Mangel handeln, nicht um die Folge von Verschleiß und b) zum anderen, das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt des Mangels auch in dem technischen Zustand befinden, den es zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Übergabe an den Käufer hatte.
Und dazu zählt auch der O-Akku.Der, der etwas gewährleistet, darf entscheiden, wie der Mangel beseitigt wird. Wer zahlt, schafft an, sagt der Bayer treffend kurz. Der Gewährleister darf daher auch prüfen, ob der an ihn herangetragene Anspruch des Käufers zu Recht besteht, also auch, ob der aufgetretene Mangel nicht etwa mglw. aufgrund einer von ihm vorgenommenen baulichen Veränderung am Fahrzeug entstanden sein könnte. Hier beginnt das Spiel. Die Reduzierung baulicher Veränderungen am Mopped auf Null innerhalb der Gewährleistungszeit plus bestimmungsgemäßer Gebrauch plus vorschriftengemäße Wartung reduzieren die Widerstandskraft des Gewährleisters regelmäßig auch auf Null. Und so blöd sich das anhört: Der Austausch eines Akkus gegen einen nicht von Hyosung bestimmten
ist eine bauliche Veränderung. Punkt.
Die
Garantie wird umgangssprachlich mit der
Gewährleistung gleichgesetzt. Zu Unrecht. Der Anspruch aus Garantie ist schwächer als der aus Gewährleistung. Hier ist der Käufer in der Beweislast. Es wird nicht mehr davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an da war, der Käufer muss es beweisen. Also gilt auch in der Garantie: Ersatz des O-Akkus von KYMCO gegen einen anderen, egal, wie gut oder viel besser der auch sein mag, ist prinzipiell anspruchtötend.
Zum Akku selbst: Die Gewährleistungszeit beim Akku ist erheblich kürzer als beim Restfahrzeug. Das hat vor allem technische Gründe. So'n Akku geht nun mal schneller kaputt und ist ziemlich empfindlich. Der Verkäufer kann nicht für alles gradestehen. Sollte der Verkäufer dir einen neuen Akku spendieren, nimm ihn einfach an. So schlecht ist er nicht und - bezüglich des zum Starten benötigten Stroms - eine YUASA brauchst du bei der Hyo bestenfalls aus Gewichtsgründen, sonst nicht wirklich. Bezüglich des Gewichts macht eine LiFePo-Zellenkosntruktion erheblich mehr Sinn. Was auch immer du dir nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie reinpflanzt, kannst du aber immer noch entscheiden, wenn's soweit ist