muto hat geschrieben:In der Bucht werden verschiedene Stahlfelx mit ABE angebohten. Die bedürfen ja sicher keiner Eintragung oder?
Warum denkst Du das,
ersetzt neuerdings die Bucht unsere Strassenverkehrsordnung?
Fakt ist das Sicherheitsrelevante Zubehör/Anbauteile immer einer Prüfung zur Eignung und Festigkeit bezüglich des vorgesehenen Einbauortes/Zwecks unterliegen. Wenn diese nicht durch eine Typ-Prüfung mit erteilter E-Nummer stattfindet ist zwingend eine TÜV-Abnahme mit Eintrag erforderlich.
Lediglich bei Mopeten die im Originalzustand mit Stahlflex ausgerüstet sind/waren ist der Ersatz durch Gleichwertige Stahlflex ohne Nachprüfung gestattet, einige Mopeten (weil original nur mit Stahlflex erhältlich) dürfen gar NUR mit Stahlflex, also nicht mit Gummischläuche auf unseren Strassen flanieren.
muto hat geschrieben:Leider gibt es die Stahlflex nur für die Naked oder die Comet bis 2007. Gibt es da überhaupt Unterschiede? Oder lassen sich auch diese an meiner GT650 iR (2008) verwenden? Gilt dann auch die ABE?
Zwischen Naked und Comet gibbet grundsätzlich erstmal keinen Unterschied,
Comet ist die Verkaufsbezeichnung unserer Mopeten im gesammten EU-Raum, nur in Deutschland wird sie nicht/kaum verwendet.
Ergo kann sie, muß aber nicht passen.
Der Unterschied in unseren Mopeten bezüglich Stahlflexleitungen liegt in der Länge der Bremsleitung zwischen Bremspumpe und Verteiler (untere Gabelbrücke) und weiter bis zur Bremszange.
Bei Zweiteiligen und Dreiteiligen Sets muß auf die Lenkerform geachtet werden. Ne Naked hat nen Hochlenker, ne GT-S kann sowohl nen Hoch als auch nen Stummellenker haben, und ne GT-R kann auch eine von Beiden Versionen haben.
Beim Hochlenker müßen beide Leitungen eines Zweiteiligen Satzes länger als beim Stummellenker sein, beim Dreiteiligen Satz isses nur die Leitung zwischen Bremspumpe und Verteiler.
Da die ABE sich auf einen bestimmten Typ Mopete ( Naked/GT-S/GT-R) bezieht und der TÜV-Onkel das anhand der Fahrzeugidentifikations-Nummer erkennt ist man nur auf der sicheren Seite wenn das Gutachten sich auf genau Diese Type bezieht, andernfalls kann er die Abnahme verweigern.
Erfahrene TÜV-Onkel tragen einen Naked-Satz problemlos an einer Hochlenker GT-S oder GT-R ein, aber niemals an einer Stummel GT-S oder GT-R und umgekehrt.
Weil im ersteren Fall die Schlüche von der Länge her passen, aber am Stummellenker zu lang sind und beim Einlenken behindern/knicken können. Im Zweiten Fall sind die Leitungen einfach zu kurz und sitzen auf Spannung wie die Sehne an nem Flitzebogen, und bei ner Lenkbewegung bzw betätigung der Bremse reißen/knicken sie direkt an den Verpressungen bei den Ringösen einfach ab.
muto hat geschrieben:Gilt dann auch die ABE?
Ganz klares Nein,
obwohl es technisch gesehen keinen mir erkennbaren Grund gibt, außer sie wären zu lang bzw zu kurz,
Olli