Der TÜV-Mensch liegt falsch. Zwar ist das "Standlicht" (auf Amtsdeutsch
Begrenzungsleuchte) nach EU-Vorschrift Pflicht, nach der StVZO jedoch "nur" zulässig. D.h., es ist nicht verboten, ein "Standlicht" zu haben, es muss am Mopped jedoch nicht zwingend dran sein. Dass viele Mopetten hierzulande mit einem "Standlicht" daherkommen, ändert nichts daran.
Die Frage, welche der beiden Rechtsnormen (EU- oder deutsche) hier zu Anwendung kommt, ist einfach zu beantworten: lex specialis derogat legi generali (das spezielle Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze), wobei die StVZO in diesem Fall das speziellere Gesetz ist.
Ich konnte übrigens beim
der Cruze II auch kein "Standlicht" entdecken. Das erhärtet die getroffene Feststellung, denn es hätte die Cruze II hier sonst niemals ohne die erforderlichen Bauteile in Verkehr gelangen dürfen. Es ist aber an dem ...
Greets
Lucky