XRX 125 Bereifung




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XRX 125 Bereifung

Beitragvon X3RO » Di 14. Apr 2015, 21:56

Hallo,

da es bei meiner XRX bald Zeit für einen neuen Hinterreifen wird, bin ich nun auf der Suche nach einem Passenden.
Leider wurde ich auf den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 22: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" aufmerksam.

Bedeutet das jetzt, dass ich ständig Reifenfreigaben mitschleppen muss?
Könnt ihr mir günstige Geländereifen/Enduroreifen empfehlen, die auf die XRX passen? (KM4PF41A....)
Gibt es irgendeinen Weg, den Eintrag aus Feld 22 entfernen zu lassen?


MfG X3RO
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon Hyosung TOT » Do 16. Apr 2015, 09:15

Hi, was steht denn so geheimnisvolles in deiner BA?
Bei mir ist da nur die Felgenbreite / Durchmesser und der Traglastindex vermerkt.
Z.B. 4.10-18 59P, somit habe ich keine "Markenbindung" und kann alles fahren, was dem entspricht.
Ist das bei dir denn anders angegeben?

MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon X3RO » Do 16. Apr 2015, 22:29

Hallo,

mir geht es um die Eintragung im Feld 22 (dem untersten).

Bild

Leider weiß ich nicht welche Reifen in der Betriebserlaubnis angegeben sind, bzw ob diese überhaupt noch produziert werden.

MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon lucky cruiser » Fr 17. Apr 2015, 06:36

Du solltest froh sein, dass der Text so ist, wie er ist. Es haben Leute lange dafür gekämpft.
Es gab nämlich Zeiten, da wurde einem nicht nur die Reifengröße sondern auch der Reifenhersteller "vorgeschrieben".
Was du da abfotografiert hast, heißt zwar Zulassungsbescheinigung, ist aber nichts anderes als eine Zusammenstellung von Daten aus der Betriebserlaubnis. Das bezieht sich auch auf die erlaubte Reifengröße. Die steht klipp und klar dort. Das Leben ist garnicht so kompliziert wie es oft aussieht. Mag sein, dass die Auswahl an hierzulande bekannten Produzenten überschaubar ist, aber irgendeinen wird's schon geben. Ob's noch andere Zulässigkeiten größentechnisch gibt, kann dir jeder Reifen Händler sagen. Oder MSA.
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon Hyosung TOT » Fr 17. Apr 2015, 08:10

Hi,
wieso weißt du nicht was in der BA steht? Die gehört zum Fahrzeug, wie hast du deine sonst ohne BA angemeldet bekommen?
Original war das ein recht großes graues Blatt, was zu einem 2- Seitenheft gefalte war. Diese wurden dann später bei einer Ummeldung für ungültig erklärt und durch eine dunkelgrüne Einzelgenehmigung §21 ersetzt. Eigentlich hast du die BA auch ständig mitzuführen. Schau mal in deinen Unterlagen nach was da los ist.

Ich fahre den VEE Rubber. Auf der Wiese und der Straße ist der schon ok. Im Straßenverkehr wenn es naß wird, mußt du eh gewaltig Zaubern, oder eben behutsam fahren, egal was du montiert hast. (das ist aber nur meine persönliche Erfahrung)

MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon lucky cruiser » Fr 17. Apr 2015, 10:52

@X3RO
Lass dich nicht verwirren. Eine (Allgemeine) BetriebsERLAUBNIS ist keine BetriebsANWEISUNG. Ob du letztere ständig mit dir führst oder nicht, bleibt dir überlassen, erstere kannst du gar nicht haben, weil du sie sehr wahrscheinlich gar nicht hast. Dafür hast die Zulassungsbescheinigung Teil II - ex Fahrzeugbrief - . Vorstehendes gilt erst dann nicht, wenn deine Mühle kein Serienfahrzeug ist. Davon gehe ich hier aber nicht aus.
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon Hyosung TOT » Fr 17. Apr 2015, 11:57

Hi, ich rede von dem da.

Auf den Innenseiten stehen alle relevanten Daten. Das in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und dem Gültigen TÜV, gehörte zur Zulassung. Mehr nicht.(ausser Versicherung noch)
Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (Brief) gab es noch nie bei einer XRX!!!!

Ich muss natürlich noch erwähnen, mit BA meine ich eben diese Betriebserlaubniss, oder die neuere dunkelgrüne Einzelgenehmigung , wie ich auf diese Abkürzung BA komme, weiß ich gerade selber nicht. Ich meine also keine Bertriebsanweisung alla Begleitbuch, Checkheft!!!!!
MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon X3RO » Fr 17. Apr 2015, 14:21

Hallo,

ich dachte bisher eine "Reifenfabrikatsbindung" ist eine Bindung an einen vorgegebenen Reifen eines gewissen Herstellers.
Ich meine, dass es früher noch Gang und Gebe war Maschinen nur mit bestimmten Reifen legal fahren zu dürfen.
Heutzutage ist dies aber nicht mehr der Fall, weshalb mein Eintrag bei Feld 22, welche eben diese veraltete Reifenfabrikatsbindung betrifft eigentlich unnötig bzw verwirrend ist. (Oder irre ich mich da?)
Soweit ich weiß muss man heute selbst beweisen können, dass an den montierten Reifen auf seiner Maschine fahren darf, indem man eine Reifenfreigabe vorzeigt.
Wenn ich nun also in eine Kontrolle gerate wird auch ein Polizist, der vielleicht wenig Ahnung von Motorradreifen hat eben wegen diesem Eintrag noch einmal nachhaken und mich darauf ansprechen.

Da ich diese Eintragung also anscheinend nicht entfernt bekomme, muss ich wohl nach einem Reifen suchen, der für die XRX freigegeben wurde, um somit ein Dokument zu haben, welches ich im Zweifelsfall vorzeigen kann.
Die Vee Rubber sind im Moment auch drauf, aber ich suche Reifen, die im Gelände mehr Grip haben, da die Vee Rubber doch sehr schnell durchdrehen.
Von der XRX besitze ich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, diese graue Bescheinigung und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2, welche aber als ungültig abgestempelt wurde.

Ich werde demnächst mal zu einem Reifenhändler gehen und genau nachfragen.

Falls ich hier irgendetwas falsch verstanden habe, dann korrigiert mich bitte. :)

MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon Hyosung TOT » Fr 17. Apr 2015, 14:44

Hi,
das du auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 hattest, ist hoch interressant zu lesen. Ich habe in den ganzen Jahren ab 2001, 5 verschiedene XRX zugelassen gehabt, alle ohne Teil 2! Ich kann mir das nur so erklären, das jedes Bundesland das anders regelt.

Zurück zum Reifen.
Mal ehrlich unter uns, man fährt doch sowieso nur Reifen die der Motorradhersteller freigegeben hat. Die haben sich schon was dabei gedacht.
Alles andere ist doch hochgradig....... :gruebel:
MfG
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Re: XRX 125 Bereifung

Beitragvon redflash » Fr 17. Apr 2015, 19:40

X3RO hat geschrieben:ich dachte bisher eine "Reifenfabrikatsbindung" ist eine Bindung an einen vorgegebenen Reifen eines gewissen Herstellers.
Ich meine, dass es früher noch Gang und Gebe war Maschinen nur mit bestimmten Reifen legal fahren zu dürfen.

Richtig,
Früher, also ganz Früher gab es nur wenige Reifenhersteller,
und jeder Moppedhersteller suchte sich nach gutdünken einen Lieferanten, dessen Reifen dann als "Vorgabe" legitimiert wurden,
war teils schon fast wie ne Gelddrucklizenz und es gab keine Möglichkeit Größe/Fabrikat/Hersteller zu ändern.

Danach gab es eine Zeit in der man mit mehr oder weniger Aufwand nach intensiven Bemühungen auch andere Fabrikate/Größen fahren durfte.

Dann bis vor kurzem für viele vor allem leistungsfähigen Mopeten wiedermal eine Zeit der exclusiven Bindung.

Jetzt ist es so das die allermeisten Mopeten lediglich eine vorgeschriebene Größe fahren dürfen/müssen, Fabrikat und Hersteller sind meist frei wählbar,
nur HochleistungsMopeten haben noch ne echte Fabrikatsbindung,
erkennbar daran das tatswahrhaftig Hersteller-Fabrikat-Reifengröße und meist noch ein Kennbuchstabe/Code im Klartext in der Zulassungsbescheinigung stehen.

Olli
zur Zeit Presi vom Hyosung-Owners-Club
leg Dir dein Mopped auf´n Huf, und du weißt ob du ne schwere Maschine fährst :sch_lol1:
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