Mo 21. Jul 2014, 11:32
Ähm, die
Leihe ist die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Sache zum Gebrauch (einen Leihwagen müsste man demnach eigentlich nicht bezahlen

) und ist in den §§ 598 ff. BGB geregelt, aber auch als
Laie (von lateinisch
laicus, Amateur, Liebhaber) solltest du des Lesens mächtig sein und die drei Buchstaben "EFI" (für
Electrical Fuel Injection) auf den Seitendeckeln deines derzeitigen Beschussobjekts entdecken können. Fehlen sie, dürfte dir eine Sicht- und/oder Tastprobe das Vorhandensein von Vergasern bestätigen. Die unterschiedlichen kW-Angaben dürften auch im Zusammenhang mit der Art der Befeuerungsermöglichung stehen.
Die immer wieder vernachlässigte Frage beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ist auch in diesem Fall die nach dem bevorzugten Nutzungsverhalten des aktuellen Eigentümers. Zu wissen, wie er mit ihr umging, beantwortet die Frage nach den nächsten Auffälligkeiten, die dich erwarten können, deutlich eher als hier ausgestoßene Mutmaßungen. Zumal in diese km-Regionen bislang nur
vorgedrungen sind. Lass den Verkäufer eine Vorführfahrt machen und du weißt, wie er mit ihr umging.
Auch
Seite empfehle ich deiner ungeteilten Aufmerksamkeit.
Zum Preis kann ich nichts sagen, dafür gibt's die Schwackeliste als Anhalt. Gemeinhin sollte gelten, dass jeder das bezahlt, was er für richtig hält. Sollte sich hinterher herausstellen, dass es den einen oder anderen Hunderter zuviel war, darf man sich nicht ärgern. Man hielt es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dessen Erfüllung schließlich für richtig ...