Re: Hyosung - Händler - Werkstatt
von guidolenz123 » Mi 19. Sep 2018, 07:55
Rollerheinz hat geschrieben:Hallo Freunde der Landstraßen,
ich hab mal eine Frage: Wie lange darf maximal eine Reparatur in der Werkstatt eines Hyosung - Händlers dauern?
Ich hab mein Motorrad wegen "Zündaussetzern" am 18.August 2018 in die Werkstatt gebracht und bis heute 18.09. noch immer nicht zurück bekommen.
Gruß Rollerheinz
Du musst nachweislich die Werkstatt in Verzug setzen durch Fristbestimmung (zB 2 Wochen) , um die Sache zu erledigen. Wenn die weiter pennen nochmals nachweisbar Nachfrist setzen mit Ablehnungsandrohung (zB nochmal 2 Wochen)..Wenn bis dann nix passiert ist Teil abholen. Wenn die dann Geld wollen und Du bei Nichtzahlung Dein Schnauferl nicht bekommen sollst (wg vermeintlichem Werksunternehmerpfandrecht) nur (Nachweisbar !!!) unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen. Das kannst Du später dann zurückfordern...
Das alles nur für den schlimmsten fall...kann auch entspannter gehen...
Schaut doch auch hier in unserer Fb-Gruppe mal rein. Würde mich freuen...
https://www.facebook.com/groups/393088237835048/
Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe--
Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
Microcar Lyra ,Jeep Commander Diesel
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Hyosung Aquila Chopper