Hallo zusammen,
ich habe im Februar 2019 eine Hyosung Gt 250i Naked als "Tageszulassung" von 12/2017 gekauft. Ich war mit ihr bisher zufrieden, aber nun war ich mit dem Motorrad bei der ersten Hauptuntersuchung und der Prüfer hat die Reifen wegen ihres Alters bemängelt. Es stellte sich heraus, dass die Reifen 2011 hergestellt wurden. Der Vertragshändler hat mir das aber nicht mitgeteilt und das Motorrad als "Tageszulassung von 12/2017" verkauft und der Preis (ca. 35% Rabatt auf den Listenpreis) hat auch auf ein Neufahrzeug schließen lassen.
Ich fühle mich hier betrogen und habe gedacht, dass sich auch die MSA dafür interessieren könnte, da es sich um einen ihrer Vertragshändler handelt. Ich habe eine E-Mail an die MSA geschickt, aber geantwortet wurde nur, dass ich das mit dem Händler klären solle.
Ich habe mich mal bezüglich der Gesetzgebung schlau gemacht und es heißt, dass eine Tageszulassung "fabrikneu" sein muss. Dies ist gegeben, wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen (BGH-Urteil). Ist dies nicht der Fall, hat der Käufer das Recht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages (Urteil des LG Berlin). Demnach hätte das Motorrad nicht als Tageszulassung an mich verkauft werden dürfen, da zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags bereits mehr als 12 Monate vergangen sind.
Ich möchte keine Rückabwicklung des Kaufvertrags, aber würde gerne eine Kaufpreisminderung von dem Händler erhalten. Damit ich die Höhe des Kaufpreisminderung festmachen kann, versuche ich nun das Baujahr des Motorrads herauszufinden. Ich habe schon die FIN entschlüsselt und sie hat an zehnter Stelle ein "C", was bedeutet, dass das Motorrad das Modelljahr 2012 hat. Allerdings muss dieses ja nicht mit dem Herstellungsjahr übereinstimmen und eventuell wurde das Modelljahr 2012 für mehrere Jahre gebaut. Dazu habe ich online leider nichts gefunden.
Falls mir jemand weiterhelfen kann, würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße!