holu hat geschrieben:Nur nützt Dir ein markenfreier Schrauber in der Garantiezeit gar nichts! Da wird dir nämlich der Importeur im Garantiefall etwas anders erzählen wenn die Kiste nicht vom Vertragshändler gewartet wurde.
Falsch, es gibt schon etwas länger mehrere Gerichtsurteile die das Gegenteil beweisen. Jeder Schrauber darf deine Mopete/dein Auto warten, solange es nach Vorschrift des Herstellers/Importeur´s ist. Und das wird genau so dokumentiert wie es ein Vertragsschrauber machen muß, denn wenn er es versemmelt mit der Dokumentation ist es auch Aus mit Garantie.
Aber weil immer im Vertragsvordruck steht das beim Vertragsschrauber geschraubt werden muß wird kein guter Deutscher Biker das jemals als unzulässige Klausel ansehen und zum freien Schrauber laufen.
Es ist hier wie in vielen anderen Verträgen auch, einseitige Benachteiligung, und das ist nicht zulässig.
Frag einfach mal jemanden der sein Geld mit Rechtsfragen verdient.
Und wenn das Möpp in Flensburg gekauft, und in München mit nem Motorschaden liegen bleibt, ist es Aufgabe deines Garantiegebers (Schrauber oder Importeur) das Möpp wieder flott zu kriegen. Und wenn er das Möpp selbst aus München holen muß, das wird dir auch jeder Rechtfuzzi so sagen, du brauchst es dir nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen.
Er, der Garantiegeber muß sich kümmern, er kann sich auch nicht bis zum jüngsten Tag zeit lassen, es muß innerhalb eines vertretbaren Rahmens geschehen, sonst kannste Regressansprüche stellen.
Typisch Deutsch, wenn Nachbars Hund an die Hecke pinkelt wird ohne Rücksicht auf Zeit und Kosten prozessiert, aber wenn irgendwas auf dem Papier steht, egal ob Korrekt oder nicht, wird sofort der Schwanz eingekniffen.
Olli