Fr 10. Mai 2013, 20:42
redflash hat geschrieben:Dann meldet eure Mopeten doch als Taxi anWinterberger hat geschrieben:Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt., die zweitgenaueste Möglichkeit.
Um es dann noch genauer zu bekommen benötigt man ein drittes Rad,
ein Meßrad am Möpp wie es diverse Behörden oder sonstige Institutionen nutzen,
Olli
jürgen
Fr 10. Mai 2013, 20:42
Fr 10. Mai 2013, 21:10
Sa 11. Mai 2013, 07:13
Das ist wirklich die Beste Aussagelucky cruiser hat geschrieben:Solange jeder der angezeigten Zahl glaubt, ist sie richtig.
.
.Sa 11. Mai 2013, 11:18
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