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Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Mi 11. Jul 2012, 07:32

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Greets
Lucky

Mi 11. Jul 2012, 07:32

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Mi 11. Jul 2012, 11:14

Nur mit dem Unterschied dass ich Recht habe.

Wie sicher bist du überhaupt mit der Reifenbindung? Dass die Größe stimmen muss ist klar, aber einige Stellen, u.a. der TÜV belegt immer noch die Reifenbindung:
Auch online Reifen Seiten:

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Mi 11. Jul 2012, 16:25

Jungs, kommt mal wieder runter, ich glaube ihr redet ein wenig aneinander vorbei...

Fakt ist, bei einem Reifen für das Moped müssen die technischen Daten (Reifengröße, Querschnitt, etc.) übereinstimmen. Der Hersteller des Reifens kann frei gewählt werden, wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Reifen vom Reifenhersteller vorliegt. Gibt es diese nicht, muss man ggf. mit Konsequenzen rechnen!

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Mi 11. Jul 2012, 20:18

(Seufz) Leute, drückt doch mal euren Gedankenrange etwas weiter auseinander und reduziert eure Vorstellungskraft nicht ausschließlich auf den Serienzustand. Fahrzeugpapiere sind nicht sacrosanct. Denn wäre es so, wie der Schneemann in unverwüstlichem, aber fehlgeleitetem Eifer nicht müde wird vorzutragen, dann wäre so ziemlich jedes im öffentlichen Straßenverkehr kreuzende illegal. Tatsächlich fahren die aber rum. Und womit? Mit Recht. Weil sie nach ihrem Umbau - der regelmäßig auch eine nicht serienlike Bereifung einschließt - einzeln zertifiziert wurden. Customized eben. Das Maßschneidern ist jedoch nicht nur den Big Blocks vorbehalten, man kann genau das selbe auch mit allen anderen machen, also auch den Hyos.
Und wenn ich einen Reifen, egal von welchem Hersteller, haben möchte, dessen a) Größe nicht in den Papieren auftaucht oder b) für den es trotz "richtiger" Größe keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, dann muss ich eben den Gang zum Zertifizierer antreten. Vulgo Sachverständigen. Der erteilt mir das, was der Hersteller nicht erteilt hat. Eine typbezogene Genehmigung.


Greets
Lucky

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Sa 28. Jul 2012, 10:45

Hi,

m. E. immer noch nicht alles richtig. Mehrere Rückfragen bei TÜV, Dekra und MSA haben folgendes Ergebnis gebracht:

1. Reifengröße, Tragkraft- und Geschwindigkeitsindex sowie Bauart müssen den Angaben in den Papieren entsprechen.
2. Reifenfabrikat ist frei wählbar, sofern er die in Nr. 1 genannten Kriterien erfüllt.

O-Ton TÜV nach seiner Recherche: ...auf dem Hobel kannste fahrn, was 'de willst, Hauptsache die Pellen halten die Kriterien in der COC bzw. in den Papieren ein. Herstellerfreigabe? totaler Käse für das Bike.

Mitteilung von MSA per Mail vom 04.07.2012:

"Sehr geehrter Herr Lindstedt

Bei dem Modell GT650 ist in der Homologation keine Reifenfabrikatsbindung hinterlegt. Es müssen lediglich die angegebenen Reifendimensionen, Geschwindigkeitsangaben sowie die Traglasten beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Wolfgang H*****
MSA Motor Sport Accessoires GmbH
Abt. Technik"


Grüße Sven

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Sa 28. Jul 2012, 12:21

Kann außer mir hier keiner weiter denken als die Kfz-Papiere lang sind? :wall:
So allmählich sehe ich mich gezwungen, mir einen 280er Schlappen zu besorgen, den an die ST zu pfriemeln, die erforderlichen Umbauten vorzunehmen, das Ganze dann vorzuführen, eintragen zu lassen und als Beweis vorzustellen.

Greets
Lucky

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

So 11. Mai 2014, 21:51

@ Lucky,

Oh man, wollen die Weicheier wirklich Biker sein?

@ All,
Man kann prinzipiell alles an jedem Bike umbauen und ändern lassen,
hinterher ist es nur eine Frage des Aufwands den ich betreiben muß bis man die Abnahme und die Eintragung bekommt :bier: ,

Sonst haltet ihr euch ja auch nicht an Gesetze und Verordnungen, und jetzt soll das alles in Fels gemeißelt sein ? ? ?
Es ist immer noch ziemlich Alles möglich, nur eben meist sehr Teuer weil sehr Aufwändig bei der Abnahme.

Olli

Re: Reifenunbedenklichkeitserklärungen für Motorräder

Mo 13. Mär 2017, 23:59

Oh man, ich hatte so viel geschrieben und erwähnt, einmal zu viel X und alles is passe ...

Hier mal ein Link:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben% ... _29840.pdf

Es ging darum, dass ich wegen dem letzten TÜV Termin meiner GT bei einem jungen (jünger als ich) Prüfer auf etwas gestoßen bin, was mir nicht gefiel: Reifewnfreigabe

Imho, und es ist auch so, hat die GT KEINE REIFENBINDUNG.

Von daher ist auch eine Reifenfreigabe nicht nötig. In meiner Freizeit habe ich nach dem TÜV Termin mal ein paar Recherchen angestellt, und dabei auch unseren Importeur, MSA angeschrieben. Normal kamen bei Anfragen an den Importeur eher nur seltsame, ausweichende Antworten zurück, welche ich auch immer gerügt habe. Dieses Mal muss ich dann aber auch die positive, und äusserst hilfreiche Antwort dann auch mal gut bewerten, und mich dafür hier nochmals ausdrücklich bei Marco Kosalla (is positiv, daher darf man Namen erwähnen, oder? Falls nicht, dann soll ein Mod es unkenntlich machen, Danke) bedanken.

Ganz deutlich ist dies in den CoC Papieren zu sehen / erkennen, ist dort KEIN explizites Fabrikat aufgeführt, dann gibt es keine Reifenbindung (!), und somit ist auch KEINE Freigabe erforderlich! Selbst wenn in der ZB1 (Papiere) etwas aufgeführt ist, dies ist ein Standardtext, welche zum Teil einige Zulassungsstellen eintragen. Dieser Hinweis verweist auf die Angaben des COC-Dokumentes (Certificate of Conformity). Und wenn, wie bereits gesagt, im CoC nix drin ist, dann = nix Freigabe nötig!

Und tatsächlich, weder in irgend einem Teil meiner "Zulassungsbeschingungen", noch im CoC ist ein Hersteller aufgeführt. Fazit = nix Reifenbindung bei unsren GTs !
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