Lesen allein reicht hin und wieder nicht aus, man muss das Gelesene auch verstehen und richtig einordnen
Deine Scheibe taucht zwar in einem Dokument auf, das sich abgekürzt "ABE" nennt, jedoch lässt sich allein daraus nicht ableiten, dass die dann auch eine ABE hat. Ob und für welches Mopped ergibt sich nämlich erst aus der Liste. Der wiederum ist zu entnehmen, dass es für deine Scheibe bei der ST eben
keine ABE gibt, was durch die Strichelchen ausgedrückt wird. Für andere Moppeds schon, für die ST nicht. Keine ABE = Gutachten erforderlich. ABE = Gutachten entbehrlich. Nichts anderes steht unter Punkt 6, nichts anderes habe ich gesagt und nichts anderes wurde seitens des Händlers getan bzw. veranlasst
Jetzt müsstest du nur in Erfahrung bringen, ob das erstellte Gutachten dazu dient, dem Hersteller deiner Scheibe die Erweiterung des Geltungsbereichs der ABE deiner Scheibe auch für
alle STs zu ermöglichen oder ausschließlich dazu bestimmt ist, die Unbedenklichkeit
für dich in deinen Kfz-Papieren zu verankern. Eine ABE kann nur der Hersteller (auf der Grundlage eines geeigneten Gutachtens) erteilen, aber die wurde ja noch nicht erteilt. Es gibt im Augenblick nur ein Gutachten für die Scheibe an einem Fahrzeug.
Und wenn jetzt einige wieder ankommen und sagen "who cares" sage ich nur, "mir wurst, so isses".