Stahlflexbremsleitung




Einstellung und Optimierung der Bremsen, des Fahrwerks und die richtige Reifenwahl

Re: Stahlflexbremsleitung

Beitragvon Kouhle » So 18. Mär 2012, 23:31

hehe ne so wars auch net aufgefasst ;)

mich hat das thema halt direkt dadurch interessiert, weil ich selbst welche hab verbauen lassen und zu mir halt nix gesagt wurde ;)

hauptsache der kram is verbaut, der rest kommt von alleine :bier:
Benutzeravatar
Kouhle
Stamm-Biker
Stamm-Biker
 
Beiträge: 600
Registriert: Mi 4. Mai 2011, 12:12
Motorrad: ZX-6R
EZ (Jahr): 2011

von Anzeige » So 18. Mär 2012, 23:31

Anzeige
 

Re: Stahlflexbremsleitung

Beitragvon Brummer » Mi 21. Mär 2012, 19:28

Kouhle hat geschrieben:ich hab net gesagt, dass sie eine braucht, sondern dass die meisten zubehörteile inzwischen eine haben und ma daher nix eintragen lassen muss und hab drauf spekuliert, dass es da auch so sein könnte, weil ich mir auch welche in meine kawa einbauen hab lassen und net ein ton über irgendwas mit eintragen gefallen ist


Hallo
für die ST 7 gibt es es keine ABE nur für die SV650, deshalb der Weg zum TÜV und die Eintragung
Gruß brummer
Brummer
Fahrschüler
Fahrschüler
 
Beiträge: 68
Registriert: So 12. Jun 2011, 15:46
Wohnort: Ruhrgebiet
Motorrad: ST 700i
EZ (Jahr): 2011
Modelljahr: 2011

Stahlflexbremsleitung

Beitragvon Kouhle » Mi 21. Mär 2012, 22:06

Ah okay. Wusst ich halt net
Benutzeravatar
Kouhle
Stamm-Biker
Stamm-Biker
 
Beiträge: 600
Registriert: Mi 4. Mai 2011, 12:12
Motorrad: ZX-6R
EZ (Jahr): 2011

Re: Stahlflexbremsleitung

Beitragvon GT Fan » Mi 11. Apr 2012, 21:24

lucky cruiser hat geschrieben:Ach Kinners, auch wenn die Behauptungen nicht mehr so pauschal klingen, sie bleiben welche. Ich setze weiterhin dagegen (Stichwort: Bremsen).

Und dass eine Stahlflexleitung neuerdings eine E-Nummer braucht, ist mir auch neu. Das muss aber nichts heißen, ich bin schließlich nicht der brennende Busch und erhebe den Anspruch auf Unfehlbarkeit.

Greets
Lucky


Auch auf deinen "Fakten"-Seiten steht folgendes:
Bremsen
§§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG
Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile. Sie können
gegen Zubehörteile getauscht werden.
- Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens “eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.

Sie sind also nicht immer eintragungsfrei, sondern werden nur für einige Modelle mit ABE geliefert. Da wir hier etwas exotische Mopets haben, gibt es leider nicht immer für alles eine ABE. Bei TRW/Lucas gibt es so z. B. die Stahlflex-Leitungen für die Hinterachse mit ABE für die GV & GT 650, für einige 125er Modelle dagegen nur für die Vorderachse. Man muss halt schauen was man sich montiert, oder montieren lässt, ggf. ist die Eintragung erforderlich.
Allerdings hat mich bei einer Kontrolle noch nie ein Sherrif auf eine ABE oder Eintragung für die Teile gefragt. ;)
GT Fan
 

Re: Stahlflexbremsleitung

Beitragvon lucky cruiser » Mi 2. Mai 2012, 19:23

:) Meine kleine Wallung bezog sich auf folgendes Statement:
Alle mir bisher bekannten Stahlflex-Nachrüstsätze bedürfen der Prüfung durch den TÜV, lediglich für Mopeten die auch im Auslieferungszustand mit Stahlflex zu bekommen waren sind mir E-Nummer-Austauschsätze bekannt.

Für Hyosung sind mir keine Nachrüstsätze mit E-Nummer bekannt, ergo muß eine TÜV-Abnahme erfolgen
Einerseits wird konstatiert, dass jeglicher Stahlflex-Nachrüstsatz durch "den TÜV" geprüft werden muss (was nur dann stimmt, wenn die berühmte ABE nicht existiert, zu diesem ABE-Schwachsinn gleich mehr), andererseits wird der Austausch (also der Ersatz eines bereits vorhandenen mit einem baugleichen Satz) mit der Nachrüstung (dem Anbau eines Musters, das in dieser Form vorher nicht da war) gleichgesetzt. Deswegen der Hinweis auf die in der Regel nicht erforderliche Eintragungsnotwendigkeit.
Dass es für die Hyos schwerer ist, vorgestanzte Teile zu bekommen, in diesem Fall also kein vorgefertigtes längenidentisches Stahlflexschläuchlein mit den jeweiligen Anschlüssen in der original gekrümmten Form, und der Hersteller dann gerne mal ein Teilegutachten zur Eintragung übersendet, mag ja sein. Es ist sogar so, dass das Teilegutachten bereits dann die ABE ersetzt, wenn der Kunde statt der vorgestanzten und geprüften was-weiß-ich-30-cm-Länge plötzlich fünf Zentimeter mehr Länge haben möchte. Bei ansonsten gleichem Material und gleichen Anschlüssen. So what.
Deine Erfahrung mit den Prüfmaßnahmen der Kontrolletis teile ich. Bislang ist auch noch niemand auf die Idee gekommen, den Lenker auf Stimmigkeit oder Eintragung hin zu überprüfen, oder das Gewicht des Seitenkoffers oder das zulässige Gesamtgewicht. Und dass im Schadensfall jemand Stress mit der Versicherung bekommen hat, weil er seine Stahlflex nicht hat eintragen lassen, kenne ich auch nicht. Führerschein, Fahrzeugschein, im Ausland Versicherungsnachweis, keine Manipulation am Abgasaustritt und ansonsten alles so weit wie möglich wie Original aussehen lassend ist absolut ok und ausreichend.
Es reicht schon, was man jetzt so alles anstellen muss. Und es kommt noch dicker: Ab 2013 muss jeder Moppedfahrer in Frankreich seinen eigenen Alcotester mitführen und sich einige Quadratzentimeter seiner Klamottage mit Reflektorfolie o.ä. zusteppen. Macht sich besonders gut auf Cruiserjacken :evil:

Greets
Lucky
in dubio pro "hyo"
If you can't fix it with a hammer, it might be an electrical problem.
Benutzeravatar
lucky cruiser
Lebende Legende
Lebende Legende
 
Beiträge: 3669
Registriert: Di 22. Nov 2011, 22:09
Wohnort: Berlin
Motorrad: ST 700i, ex MZ 1000 S(T)
EZ (Jahr): 2011
Modelljahr: 2010

Vorherige

TAGS

Zurück zu ST 700 - Bremsen, Fahrwerk & Reifen


Wer ist online?

0 Mitglieder

cron