Dass man erkannte Mängel als Moppetisto grundsätzlich nicht sich selbst überlässt, sondern abstellt, versteht sich. Damit wird man unweigerlich auch zum "Schrauber" und kann sich - Erfolg vorausgesetzt - von denen, die Fehlerbeseitigungen stets den Werkstätten überlassen (falls sie Unperfektion überhaupt ertragen), abgrenzen. Es sollte jetzt nur kein impulsiver Aktionismus in Gestalt panikartiger Abdichtaktionen losbrechen. Moppeds sind nun mal den Witterungseinflüssen auf der Planetenoberfläche ausgesetzt, was da und dort zu Konflikten führt. Entscheidend ist nicht der Konflikt, sondern wie man mit ihm umgeht
Wobei ich an dieser Stelle gedanklich schon von einem bestimmten vorhandenen Verständnisniveau ausgehe.
Vor etlichen Jahren hatte mal jemand aus dem MZ-Bereich Wasser im Bereich der Stabzündspulen entdeckt, was einer solchen, weil bis dahin unentdeckt geblieben, den Garaus gemacht hatte. Dass (Regen-)Wasser mal in das eigentlich durch die Stabzündspule bzw. deren O-Ring abgedichtete Loch sickern könnte, war auch den Konstrukteuren klar, sodass sie das Loch auf Höhe des Zündkerzengewindeloches mit je einer Drainageöffnung versahen. Da die Zündspulen im Original nicht billig waren, wurde eine hitzige Ursachenforschung in Gang gesetzt, die in ein fein herausgearbeitetes Endlösungsmodell ("genau deswegen liegt's genau daran") mündete. Anschließend entbrannte ein Krieg der Prophylaxen, den ich in Einzelheiten nicht wiedergeben mag, weil er zu spezifisch und technisch nicht auf die entsprechenden Teile der Hyo übertragbar ist. Fortan wurden jedenfalls Unregelmäßigkeiten im Motorlauf wie auch Startschwierigkeiten auch auf das "Wasserproblem" geschoben. Übersehen wurde jedoch, dass nur ein statistisch unbedeutender Teil der MZetten vom Problem betroffen waren. Ich gehörte nicht dazu, obwohl auch ich in Unwetter und Schlagregen unterwegs war, es mich also irgendwie auch hätte treffen müssen. Na, vielleicht war der Regen bei mir anders
Warum auch immer: Ich entdeckte keine konstruktionsbedingte Fehlerquelle, die vom Nutzer zwecks Vermeidung zwangsläufig damit verbundener Folgen unbedingt zu beseitigen sei.