Windshield




Wie mach ich was? Wo bekomme ich was?

Windshield

Beitragvon Brummer » Do 11. Okt 2012, 18:39

Hallo
mein Händler hatte mir an meine St7 ein Windshield angebaut, kein originales, angeblich nicht zu bekommen. Leider mußte ich jetzt festellen, das die ABE nur für die 650 gilt, wie sollte ich mich jetzt verhalten
Gruß brummer
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Re: Windshield

Beitragvon lucky cruiser » Do 11. Okt 2012, 20:03

Grundsätzlich kann man sich in diesem Land alles kaufen, was angeboten wird. Halt auch ein Windshield ohne ABE. Du bist ja nicht gezwungen, es an deinem Mopped zu verbasteln ;) Was zu tun ist bzw. von deiner Seite gemacht werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die "ABE" des Windshields für die ST zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine (Achtung, Rechtsbegriff) zugesicherte Eigenschaft war. Zugesichert ist sie dann, wenn auf die Frage: "Ist die auch für die ST?" als Antwort ein "Ja" kam. Die Frage bezieht sich immer auf die Zulässigkeit, nicht primär auf die vorhandenen Proportionen. Alle anderen Antworten fallen nicht unter die Kategorie "zugesichert". Leider. Dann ist die ABE auch nicht geschuldet und der Verkäufer muss sie dir nicht besorgen.
Problem ist die Beweisbarkeit. Mündliche Zusicherungen kann man falsch verstanden haben, waren nicht so gemeint oder wurden nie so gesagt. Wie das der Verkäufer sieht, musst du ihn fragen.
Andererseits bleibt dir die Möglichkeit, das "unzulässige" Windshield im Wege der Einzelabnahme beim Sachverständigen auf seine Eignung auch an der ST testen und anschließend in die Papiere eintragen zu lassen. Macht eigentlich nur dann Sinn, wenn du dich in genau das Windshield unsterblich verliebt hast und niemals ein anderes willst :D Problematisch ist das jedoch nicht, kostet halt nur zusätzlich Geld.

Von welcher Firma ist denn das Windshield?
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Re: Windshield

Beitragvon Brummer » Sa 13. Okt 2012, 13:41

Hallo
ich hatte bei Verkaufsabschluß ein Windshield mi bestellt, in der Annahme das es ein originales ist, leider ist Hyosung nicht in der Lage ein originales zu liefern bzw.anzubieten. Auf meinem Drängen hatte der Händler dann dieses angebaut wobei ich davon ausging, das die ABE auch für die ST7 gilt. Leider mußte ich jetzt feststellen, das es nicht so ist. Eine Einzelabnahme möchte ich aus Kostengründern nicht machen. Das Shield selber ist von der Fa. Puig, Hersteller Motoplastik S.A, Ausführung WS8, KBA 38007
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Re: Windshield

Beitragvon Silverbiker » Sa 13. Okt 2012, 14:14

Hallo,
die neue ABE 2012 mit der ST 700 kannste hier runterladen.
http://files.bs-motoparts.eu/dokumente/ ... 007-12.pdf

Viel Spaß
Die Linke zum Gruß

Heinz (Silverbiker)
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Re: Windshield

Beitragvon Brummer » Sa 13. Okt 2012, 14:50

Hallo
wenn ich die ABE richtig lese, kann ich die Scheibe nicht fahren, erst ab WS 10 oder WS 10.1
Gruß brummer
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Re: Windshield

Beitragvon lucky cruiser » Sa 13. Okt 2012, 16:04

sind die aktuell von Puig für die ST freigegebenen Windshields aufgelistet. Darunter findet sich auch eine "Custom"-Version. Leider ist den Abbildungen nicht zu entnehmen, um welche der in der ABE aufgelisteten "Custom"-Varianten es sich bei ihr handelt. Von den Maßen passt sie zu keiner der in der ABE aufgelisteten Varianten.

Da dir die Einzelabnahme zu teuer ist (wäre nur ein runder 100er, ist aber auch Geld) kannst du jetzt nur Folgendes tun: Sprich mit deinem Dealer. Wenn die Scheibe noch nicht von dir angebastelt, die Originalverpackung noch da und keine Gebrauchsspuren zu erkennen sind, lässt er sich vielleicht auf eine Rücknahme ein. Müssen muss er das aber nicht!! Mit anderen Worten: Du hast kein wirksames rechtliches Druckmittel gegen ihn. Das liegt daran, dass du - wie du selbst sagst - nur angenommen hast bzw. davon ausgegangen bist, dass die erworbene Scheibe eine ABE für die ST hat. Von Zusicherung seitens des Händlers las ich dagegen nichts, ergo wird er sie dir auch nicht erteilt haben (hätte mich auch gewundert). Es handelt sich hier also um einen Motivirrtum, der rechtlich betrachtet unbeachtlich ist. Dass die Hochzeit doch nicht stattfindet, muss den Juwelier nicht kümmern. Er ist daher nicht verpflichtet, die doch nicht benötigten Eheringe gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen :D Ganz schlecht sieht's aus, wenn du auf die fehlende ABE hingewiesen wurdest.

Sofern es dir nicht zu mulmig damit wird, kannst du die nicht vorhandene ABE auch ignorieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass du bei einer Polizeikontrolle darauf angesprochen wirst, geht gegen Null und wenn, dann musst du spätestens dann entscheiden, ob du dir eine zugelassene holst oder die vorhandene zulassen lässt. Die Weiterfahrt wird man dir nur dann verwehren, wenn die Fahrsicherheit der ST erkennbar beeinträchtigt worden ist UND dies der Grund war, weswegen du angehalten wurdest ;) Fraglich ist allerdings, ob durch den Anbau eines nicht freigegebenen Windshields die ABE für die ST erlischt. Und damit der Versicherungsschutz. Streng genommen ja, im Einzelfall kann man gucken, ob der Unfall durch den Windshield herbeigeführt und ohne ihn nicht passiert wäre. Das allerdings musst DU beweisen, der entsprechende Vorhalt ist nur durch Gutachten entkräftbar. Gute Worte ("bislang gab's keine Probleme") nützen nichts. Insofern besteht da ein gewisses Risiko.
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Re: Windshield

Beitragvon Brummer » Mo 15. Okt 2012, 18:37

Hallo
die Scheibe habe nicht ich sondern der Händler angebaut, da die originale nicht zu bekommen sei. Von daher ging ich aus, das die Scheibe auch eine ABE fü die Maschine hat
Gruß Brummer
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Re: Windshield

Beitragvon lucky cruiser » Mo 15. Okt 2012, 19:23

Kann passieren. Wer keine Fragen stellt, ist nicht etwa doof, sondern hat oft nur Angst vor der Antwort ... ;)
Beim nächsten Mal wirst du fragen. Garantiert :D
Schon mit dem Händler gesprochen?
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Re: Windshield

Beitragvon GT Fan » Di 16. Okt 2012, 11:00

Wegen der Scheibe so einen Wind machen? Nimm einfach eine der o. g. ABEs und packe sie zu deinen Papieren. Bei einer Kontrolle wirst du bei einer Scheibe zu 99% nicht danach gefragt und falls doch, dann sollte eine andere ABE mit Auflistung der ST 7 auch reichen. Ich denke nicht das die Scheibe eine solche Relevanz auf das Fahrverhalten und die Sicherheit des Fahrzeuges hat, das diese unbedingt eingetragen werden muss. ;)
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Re: Windshield

Beitragvon Brummer » Mi 17. Okt 2012, 12:09

Hallo
bei einer Polizeikontrolle vielleicht nicht, aber ich denke spätesten beim nächsten TÜV, die schaun da schon hin
Gruß Brummer
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