Sa 13. Okt 2012, 16:04
sind die aktuell von Puig für die ST freigegebenen Windshields aufgelistet. Darunter findet sich auch eine "Custom"-Version. Leider ist den Abbildungen nicht zu entnehmen, um welche der in der ABE aufgelisteten "Custom"-Varianten es sich bei ihr handelt. Von den Maßen passt sie zu keiner der in der ABE aufgelisteten Varianten.
Da dir die Einzelabnahme zu teuer ist (wäre nur ein runder 100er, ist aber auch Geld) kannst du jetzt nur Folgendes tun: Sprich mit deinem Dealer. Wenn die Scheibe noch nicht von dir angebastelt, die Originalverpackung noch da und keine Gebrauchsspuren zu erkennen sind, lässt er sich vielleicht auf eine Rücknahme ein.
Müssen muss er das aber nicht!! Mit anderen Worten: Du hast kein wirksames rechtliches Druckmittel gegen ihn. Das liegt daran, dass du - wie du selbst sagst - nur
angenommen hast bzw.
davon ausgegangen bist, dass die erworbene Scheibe eine ABE für die ST hat. Von
Zusicherung seitens des Händlers las ich dagegen nichts, ergo wird er sie dir auch nicht erteilt haben (hätte mich auch gewundert). Es handelt sich hier also um einen
Motivirrtum, der rechtlich betrachtet unbeachtlich ist. Dass die Hochzeit doch nicht stattfindet, muss den Juwelier nicht kümmern. Er ist daher nicht verpflichtet, die doch nicht benötigten Eheringe gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen
Ganz schlecht sieht's aus, wenn du auf die fehlende ABE hingewiesen wurdest.
Sofern es dir nicht zu mulmig damit wird, kannst du die nicht vorhandene ABE auch ignorieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass du bei einer Polizeikontrolle darauf angesprochen wirst, geht gegen Null und wenn, dann musst du spätestens dann entscheiden, ob du dir eine zugelassene holst oder die vorhandene zulassen lässt. Die Weiterfahrt wird man dir nur dann verwehren, wenn die Fahrsicherheit der ST erkennbar beeinträchtigt worden ist UND dies der Grund war, weswegen du angehalten wurdest
Fraglich ist allerdings, ob durch den Anbau eines nicht freigegebenen Windshields die ABE für die ST erlischt. Und damit der Versicherungsschutz. Streng genommen ja, im Einzelfall kann man gucken, ob der Unfall durch den Windshield herbeigeführt und ohne ihn nicht passiert wäre. Das allerdings musst DU beweisen, der entsprechende Vorhalt ist nur durch Gutachten entkräftbar. Gute Worte ("bislang gab's keine Probleme") nützen nichts. Insofern besteht da ein gewisses Risiko.