Dass die wenigsten bei ihren Werkeleien auf mit ihnen einhergehende mögliche rechtliche Folgen bzw. Konsequenzen achten bzw. deren Bedeutung unterschätzen, ist ja nichts Neues
Dass man es in diesem Zusammenhang tut, dürfte kollegial-freundschaftlich zu verstehen sein, hat also nichts mit "du-du-du" zu tun. Man will dich nur darauf hinweisen, dass es in der Garantiezeit eben Bestimmungen des Garantiegebers gibt, auf deren Einhaltung er im Garantiefall pochen wird. Wer zahlt, schafft an, sagt man in Bayern. Da gibt's für den Käufer dann auch keinen Verhandlungsspielraum.
Versteh's bitte nur als Hinweis darauf, dass es Garantiebedingungen gibt. Und die sind eindeutig. Deine Vorhaben - selbst wenn sie insgesamt gesehen nur marginal sind - verletzen die Garantiebedingungen. Muss dir klar sein. Heißt, du musst für dich eine Risiko-Nutzen-Abwägung durchführen. Bist schließlich volljährig und für dein Tun - besser: für die Folgen deines Tuns - selbst verantwortlich
Dass der Garantiegeber einen - dir hoffentlich erspart bleibenden - Motorschaden auf einen von dir innerhalb der Garantiezeit unzulässigerweise gegen ein Nicht-Hyo-Teil ausgetauschten Kettenschützer oder den Ersatz der vorhandenen Blinker gegen solche aus dem HG-, Polo- oder Louis-Regal zurückführt, ist natürlich albern. Anders sieht es jedoch mit der Heckhöherlegung aus. Da könnte dir schon ein Jurastudent im ersten Semester mühelos und erfolgreich übermäßige Beanspruchungsabsichten deiner Mopette unterstellen, die einen Garantiewegfall begründen. Sich dagegen zu stemmen ist zwar möglich, aber zeitaufwändig, stressig und - leider - ergebnisoffen. Also immer vorher überlegen, was du tust
"Lima" für Lichtmaschine ist richtig.
Greets
Lucky