Vorab: Die ultimative Blinkerkontrolllampenersatzlösung gibbet nicht bzw. besteht im Ersatz des vollen Dash-Board-Equipments, geht also auch deswegen nicht. Habe mir für diesen Fall vorgenommen, mir das Lämpchen mal genauer anzusehen. Wie man dran kommt, ob's einfach rauslötbar ist usw. Mittendrin kam mir der Gedanke, ob man derlei Aufwand überhaupt treiben muss. Könnte man nicht die Lampe durch eine
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ersetzen? Die gab's vor etlichen Jahren mal als Minihupe, nervte unendlich und ist aus diesem Grunde wohl der Evolution zum Opfer gefallen. Nunja. Gone with the wind. Jetzt piept's halt.Die Frage, die sich mir dann stellte, war, ob solch ein Pieper als zulässiger Ersatz von Blinkerkontrollleuchten dienen kann. "Guck doch mal in die Gesetze", dachte ich mir und guckte. Und siehe da, die StVZO weiß Folgendes:
§ 54 Abs. 1 StVZO:
Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
Also, wer seine Blinkerli von seinem erhabenen Sitz aus sehen kann, benötigt keine Kontrolllampen?? Würde ja Sinn machen. Doch was versteht der geneigte Gesetzesgeber unter "sinnfällig"? Doch ein Pieper statt Latüchte?
Bin zu müde, den Knoten zu lösen ...