Fallbezogen alles soweit richtig, bis auf eines: Wenn ein Zubehörteil - regelmäßig das eines Fremdherstellers - keine ABE hat, hat dessen Anbau oder Betrieb zwar grundsätzlich die von dir beschriebenen Folgen (Verlust der
Gesamt-Betriebserlaubnis - BE - des Fahrzeugs, damit verbundener Verlust des Versicherungsschutzes und damit einhergehendem Verbot, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen), die fehlende ABE kann jedoch durch eine - Europa sei Dank - EG-BE (symbolisiert mit der - irreführenden - Bezeichnung "E-Nummer") kompensiert werden, sofern vorhanden, natürlich. Die EG-BE wurde dann nicht in teutschen Landen, sondern in irgendeinem Land der EU erstellt und gilt für alle anderen Mitgliedsstaaten gleichermaßen, unabhängig davon, ob dort der gleiche Prüfzyklus angewendet worden wäre. Ein bisschen Sprachkenntnisse sind mitzubringen, denn alle in der EU gesprochenen Sprachen sind Amtssprachen, sodass eine entsprechende Urkunde auf isländisch oder portugiesisch auch hierzulande Beweiskraft hat und gelten tut
Gibt's auch keine EG-BE, kann man das Teil durch eine Einzelabnahme bei einem technischen Sachverständigen bei TÜV oder Dekra begutachten und sich - im Erfolgsfall - in die Papiere eintragen lassen. Das Gutachten ist logischerweise mit Kosten verbunden, die der Auftraggeber zu zahlen hat. Die sind natürlich auch zu zahlen, sollte die Zulässigkeit des Bauteils abgelehnt werden
Es muss also immer im Einzelfall geprüft werden, ob sich das lohnt. Bei Zubehör, welches es wahlweise mit und ohne (deutsche) ABE gibt, dürfte sich die Frage aber eigentlich nicht stellen ...
Greets
Lucky