In dem für die Vergaservariante bestimmten BOS nicht, in dem für die Injektoren schon.
Im Übrigen wird die Frage "U-Kat ja oder nein bei den Vergasern" in dem verlinkten Thread durchaus beantwortet:
noname01hz hat geschrieben:Ja, die Vergaser hat nen ungeregelten Kat, der aber wahrscheinlich nur drin ist, damit er drin ist. Denn als ich den Schalldämpfer zum Lackieren abgebaut habe und unten rein geschaut habe, hab ich gesehen, dass mindestens die Hälfte der Abgase am Kat vorbeiströmen. Haben die Leute von Hyosung wahrscheinlich nur eingebaut, um in Europa ne Zulassung für das Moped zu bekommen
Was auch komisch ist, so wie ich das verstehe, man kann das SLS tot legen, einen Auspuff ohne Kat montieren und hält immer noch die Grenzwerte ein. Wird schon alles passen, mein originaler Auspuff bleibt erst mal dran
Genau deswegen habe ich den Thread verlinkt. Und gefunden habe ich den in weniger als einer Minute. Was es sonst noch so zu beachten gibt, insbesondere zum Thema "mögliche Änderung der Bedüsung aufgrund fehlenden Staudrucks wegen fehlenden Kats" steht hier
search.php?keywords=BOS&nxu=38587830nx23690Ein U-Kat kann - deswegen heißt er ja so - im besten Fall 50% der CO2-Emissionen umwandeln. Regel sind 20 - 30%. Diese geringe Effektivität begründet sich durch dessen sowohl kleinem Querschnitt als auch geringer Länge, seiner simplen Funktionalität (sollte einfach nur ein Glühstrumpf sein und unvollständig verbrannte Kraftstoffreste mehr oder weniger nachverbrennen) und daran, dass er nehmen musste, was er bekam. Dass der im Rohr steckende U-Kat nicht bündig mit dem Rohr abschließt, hat auch seine Gründe. Bis zur Einführung der Nachrüst-U-Kats erledigte allein das Schalldämpfersystem diese Angelegenheit. Jedes zusätzliche Hindernis im Abgasstrom (und Nachrüst-U-Kats sind solche Hindernisse) führte somit zwangsläufig zu Leistungseinbußen der Motoren, bis die Schalldämpfersysteme entsprechend umkonstruiert und angepasst wurden. Dann gibt's da noch das Problem mit der Wärmeausdehnung (Gefahr des Rohrbruchs) und das der anfangs fehlenden baulichen Voraussetzungen (Hitzeschutz). Deswegen wurden die U-Kats anfangs nicht rohrbündig dimensioniert, sondern schwebten mehr oder weniger frei im Rohr.
Noch einmal: Wenn die für das jeweilige Fahrzeug festgesetzten Abgaswerte stimmen, spielt es keine Rolle, ob sie mit oder ohne (U-)Kat erzielt werden. Die Betriebserlaubnis erlischt erst, wenn die Werte nach oben abweichen. Selbst mit Kat. Somit ist der Kat kein zwingend vorhanden sein müssender baulicher Bestandteil. Schon garnicht bei Vergasermoppeds, deren Abgasgrenzwerte ohnehin erheblich großzügiger bemessen sind als bei den Injektoren.